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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER MENANTO GMBH

Stand: 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Menanto GmbH, Esslinggasse 4/5, 1010 Wien, Österreich („Menanto“), und ihren Vertragspartnern („Kunden“).


Die AGB gelten ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.


Allfällige Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie von Menanto schriftlich bestätigt wurden.

2. Leistungsgegenstand

Menanto entwickelt, importiert und distribuiert FMCG-Sortimente sowie Produkte von Produzenten im Auftrag und liefert diese an Handelsunternehmen, Franchise-Systeme und Großhändler in der DACH- und CEE-Region.


Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung.

3. Angebote und Vertragsabschluss

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.


Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Ausführung der Lieferung zustande.


Produktangaben, Muster oder Spezifikationen gelten nur als verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive Umsatzsteuer, ab Lager Menanto in Brunn am Gebirge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.


Preise können aufgrund von Herstellerpreisen, Rohstoff- oder Transportkosten angepasst werden. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.

5. Lieferung und Lieferfristen

Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.


Lieferungen erfolgen ab Lager Brunn am Gebirge oder direkt vom Produzenten.


Menanto ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.


Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Ausfall von Lieferanten oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse gehen nicht zu Lasten von Menanto.

6. Gefahrenübergang und Warenübernahme

Mit Übergabe an den Transporteur geht die Gefahr auf den Kunden über.


Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.


Etwaige Transportschäden sind sofort beim Frachtführer zu reklamieren und zu dokumentieren.


Mängelanzeigen müssen innerhalb von 48 Stunden schriftlich erfolgen.

7. Reklamationen und Gewährleistung

Für reine Handelswaren gilt die Gewährleistung des Herstellers.


Menanto übernimmt keine Haftung für abweichende Produktionschargen, Produktänderungen, saisonale Verfügbarkeiten oder Abweichungen in Verpackung, Design oder Gewicht, sofern diese handelsüblich oder technisch bedingt sind.


Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl von Menanto Ersatzlieferung oder Gutschrift.


Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Zahlung und Zahlungsverzug

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar.


Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 9,2 % über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB verrechnet.


Alle gewährten Rabatte oder Boni stehen unter der Bedingung der termingerechten Zahlung.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Menanto.


Bei Weiterverkauf tritt der Kunde bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen an Menanto ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

10. Haftung

Menanto haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare Schäden, Produktionsausfall oder Umsatzeinbußen ist ausgeschlossen.


Für Informationen, Angaben oder Spezifikationen, die vom Produzenten stammen, übernimmt Menanto keine Haftung.

11. Exklusivität und Vertriebsrechte

Exklusivitäten gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.


Die Weitergabe von Distributionsrechten oder die Umgehung von Menanto durch den Kunden oder Produzenten ist unzulässig und verpflichtet zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens.

12. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der Menanto GmbH sowie der DSGVO.

13. Rücktritt und Vertragsauflösung

Menanto ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist, seine Verpflichtungen verletzt oder vereinbarte Sicherheiten nicht stellt.


Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).


Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB unberührt.


Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung zu ersetzen.

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